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   BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17   

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https://dejure.org/2018,23358
BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17 (https://dejure.org/2018,23358)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - XII ZB 240/17 (https://dejure.org/2018,23358)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - XII ZB 240/17 (https://dejure.org/2018,23358)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von den Mitgliedern des Spruchkörpers unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle; Anordnung der Kontrollbetreuung eines Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftsätze des Beschwerdeführers, Erlass einer Entscheidung, Rechtliches Gehört

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erlass der nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung durch Übergabe an die Geschäftsstelle; Nichtberücksichtigung des vor Erlass der Entscheidung eingegangenen schriftsätzlichen Vorbringens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 38 Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Erlass einer nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung mit der Übergabe des von den Mitgliedern des Spruchkörpers unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle; Anordnung der Kontrollbetreuung eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Erlass der nicht verkündeten Beschwerdeentscheidung durch Übergabe an die Geschäftsstelle; Nichtberücksichtigung des vor Erlass der Entscheidung eingegangenen schriftsätzlichen Vorbringens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt des Erlasses einer Beschwerdeentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3786
  • MDR 2018, 1334
  • FGPrax 2018, 288
  • FamRZ 2018, 1593
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14

    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17
    Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15

    Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers;

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - XII ZB 240/17
    Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 525/14 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen

    Eine nicht verkündete Entscheidung ist mit der Übergabe des unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17, FamRZ 2018, 1593 und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21, FamRZ 2022, 189).

    Eine nicht verkündete Entscheidung ist nach der Vorschrift des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch in der vorliegenden Familienstreitsache zur Anwendung kommt (vgl. dazu auch BT-Drucks. 18/5918 S. 21), mit der Übergabe des unterzeichneten Beschlusses an die Geschäftsstelle erlassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17 - FamRZ 2018, 1593 Rn. 9 und vom 3. November 2021 - XII ZB 289/21 - FamRZ 2022, 189 Rn. 10).

  • BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 59/23

    Rechtzeitig eingegangene Berufungsbegründungsschrift ist zu berücksichtigen!

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob der Schriftsatz den Richtern nach Eingang bei Gericht nur nicht vorgelegt wurde oder erst gar nicht zur Verfahrensakte gelangt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2022 - V ZB 66/21, aaO; vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17, NJW 2018, 3786 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 30.06.2021 - XII ZB 133/21

    Gerichtliche Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei seiner

    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht Äußerungen eines Beteiligten oder einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 - XII ZB 240/17 - FamRZ 2018, 1593 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20

    Gesetzliches Ende der Beistandschaft durch Volljährigkeit

    Zwar datiert die angefochtene Entscheidung vom 03.12.2019, ist also rechtzeitig abgefasst worden; maßgeblich ist aber der Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, der nach § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG erst mit ihrer Übergabe an die Geschäftsstelle zur Veranlassung der Bekanntgabe an die Beteiligten eintritt (vgl. BGH NJW 2018, 3786).
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